LL.M.
Welche Qualifikation steckt eigentlich hinter diesem akademischen Titel? Was bedeutet die Abkürzung „LL.M.“ überhaupt? Die Abkürzung LL.M. steht für die lateinische Bezeichnung „Legum Magister“. Dies entspricht wiederum dem englischen Hochschulgrad „Master of Laws“.
International ist der Titel „Master of Laws“ (LL.M.) ein anerkannter und renommierter zusätzlicher Studienabschlussder als Zusatzqualifikation nach dem eigentlichen Hochschulabschluss den Erwerb spezieller Rechtskenntnisse - häufig im internationalen Kontext – dokumentiert. Diese werden nicht bereits im normalen Jurastudium gesammelt und machen den LL.M. daher zu etwas Besonderem.
Es handelt sich hierbei um einen juristischer Postgraduierten-Abschluss, der sowohl von bereits ausgebildeten Juristen als auch von Absolventen anderer Hochschuldisziplinen an Universitäten und Hochschulen erlangt werden kann. Der Absolvent zeigt so sein überdurchschnittliches Interesse an zusätzlichen Herausforderungen sowie die zusätzliche juristische Fortbildung in ausgewählten Themengebieten und erhält gleichzeitig einen anderen Blickwinkel auf juristische Sachverhalte.
Das Zusatzstudium dient auch dazu, sich in einem Rechtsgebiet vertieft mit einem besonders starken Praxisbezug fortzubilden. Im Fall von Sebastian Bartel war dies das Arbeitsrecht. Seine Masterarbeit verfasste er zum Thema der Versetzungvon Arbeitnehmern an einen anderen Arbeitsort. Insofern bildet das Arbeitsrecht – sowohl das Individual- sowie das Kollektivarbeitsrecht- einen besondern Schwerpunkt in der KANZLEI-BARTEL.