Mietrecht

Das Mietrecht untergliedert sich in der Praxis zunächst in das Wohnraummietrecht und das Gewerberaummietrecht.

Bereits das klassische Wohnraummietrecht bietet sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite viele Fallstricke die es ratsam machen sich schnell und direkt an einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu wenden.

Zu nennen sind hier insbesondere kurze Verjährungsfristen, welche im schlimmsten Fall zum Verlust sämtlicher Ansprüche führen. Gerade auf Vermieterseite ist hier z.B. nach der Rückgabe einer Wohnung in der Regel Eile geboten, damit Ansprüche schnell beziffert und durchgesetzt werden können.

Dies betrifft auch den augenscheinlich einfachen Fall einer Räumungs- und/oder Zahlungsklage. Bereits hier können durch die isolierte Geltendmachung etwaiger Ansprüche und Wahl des richtigen Klageweges geschickt Verfahren beschleunigt und vollstreckbare Titel erwirkt werden. Auf Mieterseite ist es hier ebenfalls wichtig die richtigen Stellschrauben für einen erfolgreichen Prozessausgang zu können. Hier profitieren Mandanten von der langjährigen Kenntnis von Herrn Ciolek auf beiden Seiten.

Ein weiterer in der Praxis häufig anzutreffender Fehler ist eine unwirksame Eigenbedarfskündigung. Im Falle einer langen Kündigungsfrist dauert es dann schnell mind. ein oder zwei Jahre bis die im eigenen Eigentum stehende Immobilie bezogen werden kann. Sofern die Immobilie gerade erst erworben wurde, droht in dieser Zeit nicht selten eine erhebliche zusätzliche Belastung durch eine bereits laufende Finanzierung. Dies lässt sich einfach dadurch vermeiden, dass man die Arbeit direkt einen Profi machen lässt.

Der Klassiker im Wohnraummietrecht sind Fehler in der Betriebskostenabrechnung. Diese treffen nicht selten ebenfalls den Vermieter sehr hart, weil nämlich Fehler aufgrund des Ablaufes der Abrechnungsfrist nicht mehr korrigiert werden können. Ärgerlich ist dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vermieter sich an Betriebskosten nicht bereichert und Fehler damit unmittelbar zu einem finanziellen Schaden führen.

Im Gewerberaummietrecht ist es aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite noch wichtiger sich stets an einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu wenden. Insbesondere auf dem Gebiet der sog. Schriftformverstöße ist Herr Ciolek in den letzten Jahren umfassend tätig gewesen. Sei es um auf Vermieterseite einen unliebsamen Mieter vor Ablauf der Festmietzeit von nicht selten fünf bis zehn Jahren loszuwerden oder um sich auf Mieterseite vorzeitig eines Mietvertrages zu entledigen um das Geschäft an einem anderen – besseren – Standort weiterbetreiben zu können. Auch die Vermeidung von Schriftformverstößen durch geschickte Gestaltung von Nachträgen gehört hier zur Tätigkeit von Herrn Ciolek.

Des Weiteren stellen sich auch hier häufig Probleme in Bezug auf Mängel, allerdings droht hier nicht selten umgehend ein großer Schaden, weil der Mieter sein Geschäft nicht problemlos weiter betreiben kann.

Ansonsten ist auch im Gewerberaummietrecht im Falle einer Betriebskostenabrechnung

Herr Ciolek gestaltet darüber hinaus auch Wohnraum- und Gewerberaummietverträge und berät hier auch bei der Ausfüllung der gängigen Formulare. Gerade bei vermeintlich einfachen Formularmietverträgen kommt es in der Praxis – häufig auf Vermieterseite – zu vermeidbaren Fehlern mit gravierenden Konsequenzen. Folge ist auch hier häufig der Totalverlust von etwaigen Ansprüchen.

Herr Rechtsanwalt Ciolek berät und vertritt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2008 erfolgreich Vermieter und Mieter in allen Bereichen des Mietrechts. Dies betrifft insbesondere die umgehende und effektive Geltendmachung und Durchsetzung von Räumungsansprüchen und Mietzinsrückständen. Hier sorgt Herr Ciolek in der Regel für eine gerichtliche Geltendmachung innerhalb von 24 Stunden. Auch die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen zählt hier neben Fragen der Gestaltung von Mietverträgen seit vielen Jahren zu den täglichen Aufgaben von Herrn Ciolek.

Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Das Wohnungseigentumsrecht hat in den letzten Jahren ebenfalls stark an Bedeutung gewonnen. Gerade die lange Phase der niedrigen Zinsen hat auch dafür gesorgt, dass sich immer mehr Menschen den Traum vom Eigenheim in Form einer Eigentumswohnung verwirklicht haben. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn es hier zu Problemen und Streit kommt.

Das Wohnungseigentumsrecht gliedert sich hier insbesondere in drei Problemfelder. Dies sind Streitigkeiten mit oder innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft und Streitigkeiten über den oder mit dem Verwalter.

Ein zentraler Punkt der Tätigkeit von Herrn Ciolek ist hier die Geltendmachung von Wohngeldrückständen und Sonderumlagen um die Liquidität einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zu gefährden. Gerade hier empfiehlt sich in der Praxis schnelles Handeln, damit nicht die übrigen Wohnungseigentümer die fehlende Zahlung eines einzelnen Wohnungseigentümers auffangen müssen.

Ein weiterer wichtiger und zentraler Punkt der Tätigkeit von Herrn Ciolek sind Beschlussanfechtungsklagen. Wann immer etwas in einer Wohnungseigentümergemeinschaft veranlasst werden soll, ist in der Regel vorab ein entsprechender Beschluss im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung zu fassen. Die Rechtsprechung zu Fragen der Bestimmtheit eines solchen Beschlusses und den weiteren formalen und materiellen Fragen ist sehr umfangreich und stellen selbst an einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hohe Anforderungen. Darüber hinaus ist hier bereits zu beachten, dass eine Beschlussanfechtungsklage innerhalb von einem Monat ab dem Datum der Wohnungseigentümerversammlung erhoben werden muss, anderenfalls der Beschluss häufig bestandskräftig wird.

Wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet ist im Wohnungseigentumsrecht jedoch die anfängliche Beratung und Begleitung bevor es zu Problemen kommt von Bedeutung. Eine kompetente und geschickte Beratung im Vorfeld einer Wohnungseigentümerversammlung kann hier nicht selten einen zeit- und kostenintensiven Rechtstreit vermeiden und sorgt darüber hinaus dafür, dass sich die Wohnungseigentümer auch in Zukunft erhobenen Hauptes über den Weg laufen können. Hier begleitet Herr Ciolek Mandanten auch zu Wohnungseigentümerversammlungen und  hilft ihm hier seine jahrelange Erfahrung und sein Verhandlungsgeschick für Mandanten bestmögliche Ergebnisse zu erzielen ohne lange prozessieren zu müssen.

Gerade die Reform des Wohnungseigentumsgesetztes Ende 2020 durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat hier viele neue Probleme und Fragen aufgeworfen. Diese werden mitunter erst in den nächsten Jahren durch die diversen Gerichte geklärt und sind unmöglich von einem nicht spezialisierten Rechtsanwalt zu überblicken. Auch hier sollte daher tunlichst umgehend ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht konsultiert werden wenn sich Probleme abzeichnen.

Herr Rechtsanwalt Ciolek berät und vertritt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2008 erfolgreich Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und Wohnungseigentümer in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrecht. Dies betrifft insbesondere die umgehende und effektive Geltendmachung und Durchsetzung von Wohngeldrückständen und Sonderumlagen. Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Ciolek sind Beschlussanfechtungsklagen. Herr Ciolek arbeitet im Rahmen seiner Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht auch mit mehreren Verwaltern in der Umgebung eng zusammen um Probleme ggf. im Vorfeld zu erkennen und Fehler zu vermeiden.

Nachbarrecht

Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit eines Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht stellt das Nachbarrecht dar.

Es gibt kaum etwas ärgerlicheres als ein eigenes Haus und Streit mit dem unmittelbaren Nachbarn, zumal viele Menschen in ihrem Leben – wenn überhaupt – nur eine Immobilie erwerben.

Hier gilt: Nur in Kenntnis der lokalen Gesetzeslage und Besonderheiten sowie mit Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick lassen sich hier Erfolge zu erzielen. Hier zahlt sich nichts mehr aus als jahrelange Erfahrung.

Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, als dass in fast allen derartigen Streitigkeiten zunächst ein Schiedsverfahren vor einer anerkannten Schiedsstelle durchgeführt werden muss, um überhaupt im nächsten Schritt eine zulässige Klage auf den Weg bringen zu können.

Ein Schiedsverfahren sollte hier jedoch nicht lediglich als notwenige Durchgangsstation für eine Klage gesehen werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich in einem Schiedsverfahren Titel generieren lassen, die vollstreckbar sind wie Urteile und gerichtliche Vergleiche. Aufgrund der Tatsache, dass Schiedsfrauen und Schiedsmänner in den wenigsten Fällen Juristen sind, sollte hier bereits in einem Schiedstermin dringend ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hinzugezogen werden, damit der Vergleich, der hier geschlossen wird, später nicht an einer fehlenden Vollstreckbarkeit leidet und vorne begonnen werden muss. Davon abgesehen, dass dies in der Regel zu Belustigung des Nachbarn führt, verliert man hier wertvolle Zeit.

Herr Rechtsanwalt Ciolek vertritt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2008 erfolgreich Mandanten und begleitet dieses zu Schiedsterminen – immer mit dem Ziel für den Mandanten ein bestmögliches Ergebnis ohne ein langwieriges Verfahren zu erzielen. Gerade in Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Dinslaken ist Herr Ciolek bei vielen Schiedsfrauen und Schiedsmännern gerne gesehen, da er konstruktiv dazu beiträgt gute Vergleiche zu erzielen.

Weitere im Mietrecht für Mieter und Vermieter bzw. WEG-Recht abgedeckten Bereiche auf einen Blick:

  • Kündigung bzw. Abwehr der Kündigung
  • Räumungsklage bzw. Abwehr einer Räumungsklage
  • Bestimmung von Kündigungsfristen
  • Mietmängel – Mängelbeseitigung - Mietminderung
  • Betriebskosten/Nebenkosten – Betriebskostenabrechnungen
  • Prüfung Ihres Mietvertrages anhand des AGB-Rechts: Welche Klauseln sind überhaupt wirksam?
  • Erstellung von Mietverträgen
  • Mieterhöhungen
  • Modernisierungsmaßnahmen, Schönheitsreparaturen
  • Mietkaution
  • Renovierung
  • Umfang des Mietgebrauchs
  • Eigenbedarf, Eigenbedarfskündigung
  • Untervermietung, Untermiete
  • Abmahnungen
  • Schadensersatz
  • Zahlungsverzug, Mietrückstände, Forderungsmanagement
  • Mietnomaden
  • Erwerb von Grundstückseigentum
  • Nachbarschaftsrechte, Nachbarschaftsstreit
  • Maklerrecht
  • Maklervertrag, Maklerprovision (Courtage)
  • Streitigkeiten mit Handwerkern
  • Hausfriedensbruch, Ruhestörung
  • Winterdienst
  • Haustiere
  • Pachtverträge
  • usw.


Sie haben Fragen zu Ihrem Mietverhältnis? Dann kontaktieren Sie uns!